Regel der fünf Jahre: Wer jetzt ohne Gehaltsnachweis keine Rente beantragen kann.

Regel der fünf Jahre: Wer jetzt ohne Gehaltsnachweis keine Rente beantragen kann
Regel der fünf Jahre: Wer jetzt ohne Gehaltsnachweis keine Rente beantragen kann

Die Verwaltung der Pensionsfonds der Ukraine in der Region Luhansk erklärte, dass bei der Berechnung der Rente im Alter das Einkommen des Bürgers für alle Zeiträume des Versicherungszeitraums ab dem 1. Juli 2000 berücksichtigt wird. Dies ist die Grundregel für die Berechnung der Rentenzahlungen.

Der Einkommensnachweis für beliebige 60 aufeinanderfolgende Kalendermonate bis zum 1. Juli 2000 wird ausschließlich nach dem Wunsch des Antragstellers eingereicht. In Fällen, in denen eine Person ein hohes Gehalt hatte oder nebenberuflich arbeitete, wird empfohlen, einen solchen Nachweis zu beantragen

Es wird betont, dass der Einkommensnachweis von dem Unternehmen oder der Organisation ausgestellt wird, bei der die Person gearbeitet hat, basierend auf Rechnungen und anderen Dokumenten über das vergütete Gehalt. Im Falle der Liquidation des Unternehmens kann der Nachweis von dem Rechtsnachfolger der Organisation oder einer Archivstelle vorgelegt werden.

Beeinträchtigt nicht die Rentenberechnung

Die Fachleute des Pensionsfonds erinnern daran, dass, wenn das Gehalt vor Juli 2000 im Vergleich zu späteren Zeiträumen niedrig ist, es berücksichtigt wird, jedoch keinen Einfluss auf die endgültige Berechnung der Rente hat.

Der Pensionsfonds erklärte, dass es wichtig ist, bei der Berechnung der Rente im Alter das Einkommen des Bürgers ab dem 1. Juli 2000 zu berücksichtigen. Der Einkommensnachweis für die vorherigen 60 Monate vor diesem Datum wird auf Wunsch der Person eingereicht und kann von einem Unternehmen, einer Organisation oder einer Archivstelle ausgestellt werden. Obwohl ein niedriges Gehalt vor Juli 2000 keinen Einfluss auf die endgültige Berechnung der Rente hat.

Lesen Sie auch

Werbung